Zuzahlungsfrei -
Pflegehilfsmittel im Wert
von 40€ / Monat


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0800 333 80 90
  • Bequeme Lieferung bis daheim
  • Dank gesetzlichem Anspruch entstehen Ihnen keine Kosten
  • Sie erhalten ausschließlich geprüfte Qualitätsprodukte

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Um unsere zuzahlungsfreie Hygiene-Box im Wert von bis zu 480€ jährlich in Anspruch nehmen zu können müssen Sie lediglich drei Bedingungen gegenüber der Pflegekasse erfüllen:

Es muss ein Pflegegrad vorliegen

Unsere zuzahlungsfreie Leistung steht Ihnen unabhängig vom vorliegenden Pflegegrad zu.

Es wird privat gepflegt

Sie pflegen einen Angehörigen, oder werden selbst von mindestens einer privaten Person gepflegt.

Sie leben im eigenen Haushalt

Die zu pflegende Person lebt Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft.


Ihr Bedarf an Pflegehilfsmitteln hat sich verändert?

Kein Problem - als Kunde von Hygiene Daheim können Sie sich die Inhalte Ihrer Hygiene-Box jederzeit neu zusammenstellen. Völlig unbürokratisch beantragen Sie einfach eine auf Ihre Pflegesituation abgestimmte Hygiene-Box. Und so gehts:

1. Neue Inhalte auswählen
2. Kontaktdaten ausfüllen
3. Neue Hygiene-Box erhalten

Häufige Fragen rund um unsere Hygiene-Boxen


Unsere Hygiene-Box können Sie in nur wenigen Minuten über unsere Webseite beantragen. Wählen Sie entweder eine unserer fünf Hygiene-Boxen, die wir bereits für Sie zusammengestellt haben. Oder Sie stellen sich mit Hilfe unseres Pflegehilfsmittel-Konfigurators Ihre individuelle Hygiene-Box zusammen. Anschließend müssen Sie nur noch Ihre Kontaktdaten angeben und schon startet unser Komplettservice. ... Wir kümmern uns gerne um den Schriftverkehr mit Ihrer Pflegekasse und werden Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel für Sie geltend machen. Sobald uns die Genehmigung Ihrer Kasse vorliegt wird monatlich Ihre Hygiene-Box gepackt und zuzahlungsfrei zu Ihnen gesandt.

Wenn Sie vorab eine Beratung wünschen, sind wir gerne persönlich für Sie da 0800 333 80 90!
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Nein, der Antrag wird von der Pflegekasse in der Regel auf unbestimmte Zeit genehmigt.

Bei befristeten Genehmigungen wird nach Ende der Genehmigung erneut geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Pflegehilfsmitteln besteht. Aber keine Sorge, solange sich die Pflegesituation nicht geändert hat besteht auch weiterhin ein Anspruch auf unsere Hygiene-Boxen. ...

Vor Ablauf einer befristeten Genehmigung nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf um auf Wunsch eine Verlängerung bei Ihrer Kasse zu beantragen. Wir kümmern uns rechtzeitig, damit es zu keiner Unterbrechung Ihrer Lieferungen kommt.
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Ja unsere Hygiene-Box (inkl. Versand) ist für Sie zuzahlungsfrei und das ohne Einschränkung des Pflegegeldes!
Die Kosten für die Pflegehilfsmittel rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keinen Cent dazu bezahlen.
Sollten Sie privat versichert und/oder Beihilfeberechtigt sein, bekommen Sie eine Rechnung von uns. Diese müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. bei der Beihilfekasse einreichen und erhalten dort Ihre Rückerstattung. ...

In äußerst seltensten Fällen erteilt die Pflegekasse keine Genehmigung. Sollte dieser unwahrscheinliche Fall eintreten finden wir gemeinsam eine Lösung und/oder stellen den Antrag erneut. Wichtig: Auch hierbei entstehen keine Kosten für Sie!
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Da Sie die Inhalte Ihrer Hygiene-Box individuell zusammenstellen variiert die Anzahl der enthaltenen Produkte. Insgesamt können Pflegehilfsmittel im Gesamtwert von 40€ über unseren Konfigurator hinzugefügt werden.

Sollte sich die Pflegesituation oder der Bedarf verändern können Sie die Inhalte Ihrer Hygiene-Box natürlich jederzeit anpassen. ...

Mit unserer Hygiene-Top-Box erhalten Sie z.B. 50 Mundschutz, 100 Einweghandschuhe, 500 ml Hände- und 500 ml Flächendesinfektion zuzahlungsfrei zu Ihnen nach Hause geliefert.
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Stellen Sie sich Ihre Hygiene-Box nach Ihren individuellen Bedürfnissen zusammen. Wählen Sie aus folgenden Produkten: Mundschutz, Einweghandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Schutzschürzen, Fingerlinge und Bettschutzeinlagen.

Alle Informationen zu unseren Qualitätsprodukten finden Sie hier.
1. Online
Der schnellste und einfachste Weg. Online unterschreiben und die Antragsstellung damit abschließen. Ab hier kümmern wir uns um alles Weitere.

2. Per E-Mail
Sie erhalten eine E-Mail von uns. Den darin enthaltenen Antrag einfach ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post an uns zurücksenden. ...

3. Per Post
Sie erhalten Ihren Antrag in den nächsten 5 Werktagen per Post. Diesen bitte unterschreiben und per Post an uns zurücksenden. Einen zuzahlungsfreien Rücksendeumschlag legen wir bei. Bitte beachten: Diese Variante nimmt am meisten Zeit in Anspruch.
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Leider ist eine direkte Abrechnung mit privaten Pflegekassen nicht möglich. Sie bekommen daher eine Rechnung von uns zugesandt. Diese reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein und erhalten eine entsprechende Rückerstattung.
Durch einen Pflegegrad entsteht ein rechtlicher Anspruch auf Kostenübernahme durch die Kranken- bzw. Pflegekasse. Dieser Anspruch gilt für alle Pflegebedürftigen, welche zu Hause von mindestens einer privaten Person, wie beispielsweise Angehörigen oder Nachbarn, gepflegt werden. Dies kann auch in Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst geschehen. ...

Der gesetzlich festgeschriebene Anspruch (von derzeit 60 €) gilt für sämtliche zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Sie benötigen hierfür kein Rezept.

Die Gesetzesgrundlage für Ihre kostenlose Hygiene-Box ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert. Die für Sie wichtigen Gesetzestexte finden Sie hier.

§ 40 Abs. 1 SGB XI
(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes. Entscheiden sich Versicherte für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben sie die Mehrkosten und die dadurch bedingten Folgekosten selbst zu tragen. § 33 Abs. 6 und 7 des Fünften Buches gilt entsprechend.

§ 40 Abs. 2 SGB XI
(2) Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von momentan 60 € nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.
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Haben Sie Fragen oder wünschen weitere Informationen zu unseren zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel? Kein Problem, rufen Sie uns Mo. - Fr. von 8-13 Uhr zuzahlungsfrei an: 0800 333 80 90. Unser kompetentes und hilfsbereites Team freut sich darauf Sie zu beraten.