Zuzahlungsfrei -
Pflegehilfsmittel im Wert
von bis zu 40€ / Monat
Pflegehilfsmittel auswählen
Jetzt telefonisch beraten lassen:
0800 333 80 90- Bequeme Lieferung bis daheim
- Dank gesetzlichem Anspruch entstehen Ihnen keine Kosten
- Sie erhalten ausschließlich geprüfte Qualitätsprodukte
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Um unsere zuzahlungsfreie Hygiene-Box im Wert von bis zu 480€ jährlich in Anspruch nehmen zu können müssen Sie lediglich drei Bedingungen gegenüber der Pflegekasse erfüllen:
Ihr Bedarf an Pflegehilfsmitteln hat sich verändert?
Kein Problem - als Kunde von Hygiene Daheim können Sie sich die Inhalte Ihrer Hygiene-Box jederzeit neu zusammenstellen. Völlig unbürokratisch beantragen Sie einfach eine auf Ihre Pflegesituation abgestimmte Hygiene-Box. Und so gehts:
Häufige Fragen rund um unsere Hygiene-Boxen
Unsere Hygiene-Box können Sie in nur wenigen Minuten über unsere Webseite beantragen. Stellen Sie sich mit Hilfe unseres Pflegehilfsmittel-Konfigurators Ihre individuelle Hygiene-Box zusammen. Anschließend müssen Sie nur noch Ihre Kontaktdaten angeben und schon startet unser Komplettservice.
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Wir kümmern uns gerne um den Schriftverkehr mit Ihrer Pflegekasse und werden Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel für Sie geltend machen. Sobald uns die Genehmigung Ihrer Kasse vorliegt wird monatlich Ihre Hygiene-Box gepackt und kostenfrei zu Ihnen gesandt.
Wenn Sie vorab eine Beratung wünschen, sind wir gerne persönlich für Sie da 0800 333 80 90!
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Bei befristeten Genehmigungen wird nach Ende der Genehmigung erneut geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Pflegehilfsmitteln besteht. Aber keine Sorge, solange sich die Pflegesituation nicht geändert hat besteht auch weiterhin ein Anspruch auf unsere Hygiene-Box. ...
Vor Ablauf einer befristeten Genehmigung nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf um auf Wunsch eine Verlängerung bei Ihrer Kasse zu beantragen. Wir kümmern uns rechtzeitig, damit es zu keiner Unterbrechung Ihrer Lieferungen kommt. Mehr
Die Kosten für die Pflegehilfsmittel rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keinen Cent dazu bezahlen.
Sollten Sie privat versichert und/oder Beihilfeberechtigt sein, bekommen Sie eine Rechnung von uns. Diese müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. bei der Beihilfekasse einreichen und erhalten dort Ihre Rückerstattung. ...
In äußerst seltensten Fällen erteilt die Pflegekasse keine Genehmigung. Sollte dieser unwahrscheinliche Fall eintreten finden wir gemeinsam eine Lösung und/oder stellen den Antrag erneut. Wichtig: Auch hierbei entstehen keine Kosten für Sie! Mehr
Sollte sich die Pflegesituation oder der Bedarf verändern können Sie die Inhalte Ihrer Hygiene-Box natürlich jederzeit anpassen. ...
Mit unserer beliebtesten Hygiene-Box-Zusammenstellung erhalten Sie z.B. 50 Mundschutz, 100 Einweghandschuhe, 500 ml Hände- und 500 ml Flächendesinfektion zuzahlungsfrei zu Ihnen nach Hause geliefert. Mehr
Alle Informationen zu unseren Qualitätsprodukten finden Sie hier.
Der schnellste und einfachste Weg. Online unterschreiben und die Antragsstellung damit abschließen. Ab hier kümmern wir uns um alles Weitere.
2. Per E-Mail
Sie erhalten eine E-Mail von uns. Den darin enthaltenen Antrag einfach ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post an uns zurücksenden. ...
3. Per Post (Auf Anfrage)
Sie erhalten Ihren Antrag in den nächsten 5 Werktagen per Post. Diesen bitte unterschreiben und per Post an uns zurücksenden. Einen zuzahlungsfreien Rücksendeumschlag legen wir bei. Bitte beachten: Diese Variante nimmt am meisten Zeit in Anspruch. Mehr
Der gesetzlich festgeschriebene Anspruch (von derzeit 40 €) gilt für sämtliche zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Sie benötigen hierfür kein Rezept.
Die Gesetzesgrundlage für Ihre kostenlose Hygiene-Box ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert. Die für Sie wichtigen Gesetzestexte finden Sie hier.
§ 40 Abs. 1 SGB XI
(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes. Entscheiden sich Versicherte für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben sie die Mehrkosten und die dadurch bedingten Folgekosten selbst zu tragen. § 33 Abs. 6 und 7 des Fünften Buches gilt entsprechend.
§ 40 Abs. 2 SGB XI
(2) Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von momentan 60 € nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden. Mehr
Haben Sie Fragen oder wünschen weitere Informationen zu unseren zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel? Kein Problem, rufen Sie uns Mo. - Fr. von 8-13 Uhr kostenfrei an: 0800 333 80 90. Unser kompetentes und hilfsbereites Team freut sich darauf Sie zu beraten.